Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBL. 1998 I S. 3209) Zuletzt geändert durch die Achte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 28. Juni 2006 (BGBl. 2006 I S. 1417)
Die SeeSchStrO wird durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet:
- Vorrang vor den Kollisionsverhütungsregeln,
- keine örtlich begrenzten Einzelfallregelungen,
- Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer (Seeschiffe, Binnenschiffe, Sportboote usw.) auf allen Seeschifffahrtsstraßen,
- Zusammenfassung und farbige Darstellung aller Sichtzeichen und Schallsignale, die von Fahrzeugen geführt oder abgegeben werden müssen sowie der verkehrsregelnden Gebots-, Verbots-, Warn- und Hinweiszeichen und der einheitlichen Verkehrssignale an Brücken, Schleusen und Sperrwerken in den Anlagen der SeeSchStrO.
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